HealthMiles
Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bonusprogramm HealthMiles der SECURVITA Krankenkasse

Mit einem Klick auf Ihre Frage gelangen Sie direkt zur Antwort.

Wer kann daran teilnehmen?

Alle Versicherten der SECURVITA Krankenkasse, d.h. alle Mitglieder und alle mitversicherten Familienangehörigen.

Kann ich auch teilnehmen, wenn ich in einer anderen Krankenkasse Mitglied bin?

Leider nein – HealthMiles richtet sich nur an SECURVITA-Versicherte. Wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und zur SECURVITA wechseln wollen, freuen wir uns. Unter www.securvita.de finden Sie alle Informationen zum Kassenwechsel.

Was muss ich tun, um am Bonusprogramm teilzunehmen?

Anmeldung genügt. Schreiben Sie uns per E-Mail unter Angabe Ihrer Versichertennummer oder rufen Sie uns an. Dann erhalten Sie von uns die Teilnahmeunterlagen per Post.

Welches Bonusprogramm trifft auf mich zu?

Nach der Anmeldung und Feststellung Ihres Alters erfolgt automatisch die Zuordnung zum jeweiligen Bonusprogramm:

HealthMiles U18 ist für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

HealthMiles Erwachsene beginnt ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

Was ist wenn ich im Bonusprogramm HealthMiles U18 eingeschrieben bin und 18 Jahre alt werde?

Die gesammelten Bonuspunkte aus dem Bonusprogramm HealthMiles U18 werden automatisch in das Bonusprogramm HealthMiles für Erwachsene übernommen.

Welche Änderungen bei den Aktivitäten / Maßnahmen gelten ab dem 1. Januar 2021?

Im Bonusprogramm werden mit Wirkung zum 1. Januar 2021 insbesondere Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen beim Arzt und Zahnarzt neu geregelt. Denn für Maßnahmen zur Krebsvorsorge, bestimmte Impfungen, ärztliche Check-ups und Zahnpropylaxe werden Geldboni in Höhe von mindestens 10 Euro direkt auf das private Girokonto überwiesen.

Für die Mutterschafts- und Babyvorsorge gibt es einen Geldbonus von zusammen 200 Euro. Voraussetzung: Mutter und Kind sind Teilnehmer im Bonusprogramm und ein vollständig ausgefüllter Mutterpass und die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 - U4 liegen vor. Die Boni je Maßnahme können auch separat ausgezahlt werden.

In HealthMiles U18 werden auch Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen (U5 - J2) mit der Auszahlung von 10 Euro je Untersuchung belohnt.

Wie kann ich meinen Punktestand abrufen?

Wir haben für Sie ein persönliches Online-Konto vorgesehen. Für dieses Konto müssen Sie sich einen eigenen Login-Zugang mit Passwort anlegen. Über diesen Weg können Sie auch Prämien bestellen. Ihren Kontostand können Sie aber auch telefonisch oder per E-Mail bei uns erfragen.

Wofür gibt es wie viele HealthMiles-Punkte?

Bitte klicken Sie auf „Punkte sammeln“ – dort finden Sie eine Liste aller Aktivitäten, für die es Bonuspunkte gibt. Außerdem finden Sie in den Ausführungsbestimmungen alle Details über anerkannte Maßnahmen und Mitgliedschaften.

HealthMiles Präventiv bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichlkeit, für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen mit Geldboni direkt auf das private Girokonto belohnt zu werden. Stecken Sie beim nächsten Arzt- und Zahnbesuch das entsprechende HealthMiles-Ticket gleich mit ein.

Wie weise ich die Teilnahme an Kursen oder Veranstaltungen und die Arztbesuche nach?

Am besten mit den HealthMiles-Tickets, die Sie zusammen mit den Teilnahmeunterlagen erhalten, bei uns bestellen oder hier auf der Website ausdrucken können. Daten eintragen, abstempeln lassen und an uns schicken (SECURVITA, HealthMiles-Bonusprogramm, Postfach 105509, 20038 Hamburg).

Wichtig: Einreichung spätestens 6 Monate nach der Aktivität oder Maßnahme.

Neben den Tickets werden auch aussagekräftige Urkunden und Teilnahmebestätigungen von uns akzeptiert.

Wir akzeptieren auch fotografierte und gescannte Nachweise, die Sie uns per E-Mail zukommen lassen.

Die gleichen Erfordernisse gelten für den Nachweis von ärztlichen und zahnärztlichen Maßnahmen wie Check-ups, Impfungen und Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen bei HealthMiles Präventiv.

Was muss auf den Nachweisen draufstehen?

Wir benötigen folgende Angaben: Name der Teilnehmerin/des Teilnehmers, Bezeichnung der Maßnahme, Beginn und Ende der Maßnahme, Anzahl der Kurseinheiten, Bestätigungsdatum und Stempel sowie Unterschrift des Veranstalters.

Welche Fristen gelten für die Einreichung der Tickets?

Tickets und Teilnahmebescheinigungen müssen spätestens 6 Monate nach Beendigung der Maßnahme oder Aktivität bei uns eingereicht werden. Es werden nur Maßnahmen und Aktivitäten berücksichtigt, die maximal 6 Monate zurückliegen. Darum empfehlen wir Ihnen, die Tickets direkt nach Abschluss der Aktivität einzureichen.

Ab wann kann ich eine Prämie bekommen?

Sobald Sie erstmals 300 HealthMiles-Punkte auf Ihrem Konto gesammelt haben, können Sie sich Ihre erste Prämie aussuchen. Natürlich können Sie sich auch Zeit lassen und mehr Punkte sammeln, um höherwertige Prämien einzulösen.

Können Familienmitglieder ihre Punkte zusammenlegen?

Grundsätzlich sammelt jeder Teilnehmer für sich. Zusätzlich haben wir für Familienmitglieder, die ihre Punkte zusammenlegen wollen oder auf ein gemeinsames Ziel sparen, den Familien-Geldbonus. Dazu lesen Sie bitte die Erläuterung in den Ausführungsbestimmungen.

Wie kann ich eine Prämie bestellen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Online nach dem Login, per Telefon und Mail. Unser HealthMiles-Servicecenter nimmt Ihre Prämienwünsche gerne entgegen.

Welche Prämien kann ich bestellen?

Es gibt Prämien für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche bei HealthMiles U18.

Grundsätzlich lässt sich unterscheiden in:

  • Sachprämien und Einkaufsgutscheine
  • Geldboni

Wie kann ich meinen Einkaufsgutschein von BestChoice einlösen?

Dazu folgen Sie bitte den Anweisungen unseres Prämienanbieters und klicken auf diesen Link.

Wie lange sind meine HealthMiles-Punkte gültig?

Die ältesten HealthMiles-Punkte verfallen, wenn sie nach vier Jahren nicht eingelöst worden sind. Alle HealthMiles-Punkte verfallen, wenn Sie zwei Jahre lang keine neuen Tickets einreichen oder die Mitgliedschaft bei der SECURVITA Krankenkasse beendet wird.

Wie erhalte ich HealthMiles-Punkte für die aktive Mitgliedschaft im Sportverein, Fitness-Studio oder Betriebssport?

Ihre aktive Mitgliedschaft wird Ihnen rückwirkend halbjährlich gutgeschrieben. Für das zurückliegende Halbjahr lassen Sie sich vom Sport- oder Fitnessverein Ihre Mitgliedschaft bestätigen. Damit sind abgegolten alle Aktivitäten wie Wettbewerbe, Kurse und Veranstaltungen, die im regulären Vereinsleben stattfinden.

Welche Anforderungen müssen die gesundheitsfördernden Kurse erfüllen?

Sie müssen mindestens sechs Einheiten oder ein Wochenende umfassen, von einem ZPP-zertifizierten Anbieter, einem SECURVITA-Kooperationspartner oder Mitgliedsverein im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) durchgeführt werden. Eine schriftliche Teilnahmebestätigung (am einfachsten auf den HealthMiles-Tickets) ist nötig.

Muss ich auch bei Laufveranstaltungen ein Bonus-Ticket abstempeln lassen?

Die Kopie der Teilnehmer-Urkunde oder ein Online-Nachweis der Zielerreichung sind ausreichend.

Wie kann ich mir meinen BMI bestätigen lassen?

Sie bekommen diese Bestätigung von einem Arzt oder Apotheker, nachdem er Ihre Körpergröße und Ihr Gewicht bestimmt hat.

Haben die Prämien eine steuerliche Relevanz und wie erfährt das Finanzamt davon?

Steuerrechtlich sind die Prämien als Beitragsrückerstattung von der SECURVITA Krankenkasse an die Finanzbehörden zu melden. Ein schriftlicher Nachweis über die gemeldeten Daten wird Ihnen nach der Übermittlung automatisch zugesandt. In Ihrer Steuererklärung sind die Prämien als Beitragsrückerstattung anzugeben.

Übrigens: Auch die Erstattungen der mitversicherten Angehörigen werden gemeldet. Denn Steuerpflichtige können Aufwendungen für unterhaltsberechtigte Angehörige steuerlich geltend machen. Dies erfolgt zumeist in Form von Steuerfreibeträgen. Im Umkehrschluss werden auch Erstattungen an mitversicherte Angehörige dem Stammversicherten (Steuerpflichtigen) zugerechnet.

Zum Hintergrund der steuerlichen Berücksichtigung von Boni: In der Regel sind Krankenkassenbeiträge in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigungsfähig. Unser Bonusmodell bietet den Versicherten Geld- und Sachprämien. Diese werden vom Finanzamt als Beitragserstattung gewertet und wirken sich damit auf das Steuerergebnis aus. Dem entgegen steht der Bundesfinanzhof: Er vertritt in seinem Urteil aus 2020 die Auffassung, dass diese Prämien nicht grundsätzlich als Erstattung von KV-Beiträgen zu verstehen sind, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Versicherte vorher Kosten hatte, die mit dem Bonus ausgeglichen werden. Als Beispiel kann hier die Professionelle Zahnreinigung (PZR) genannt werden, die beim Zahnarzt beglichen wird. Die Umsetzung des Richterspruches ist noch in der Schwebe.

Anruf genügt

Kostenlos aus dem Fest- und Mobilfunknetz anrufen.

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